Dr. Mathias Korsten
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mathias Korsten ist Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Berlin. Seine Schwerpunkte liegen im Gesellschafts-, Erb- und Immobilienrecht, und er begleitet Gesellschaftsgründungen, Beteiligungsverkäufe, Unternehmensumwandlungen und ähnliche Strukturmaßnahmen, Finanzierungen, den An- und Verkauf von Immobilien sowie deren Entwicklung oder Aufteilung, aber auch die Gestaltung von privaten Nachfolgeregelungen in Testamenten oder Erbverträgen und die Unternehmensnachfolge. Als Notar übernimmt er die gesamte Bandbreite notarieller Aufgaben.
Mathias Korsten berät national und international tätige Unternehmen und Investoren, selbstverständlich aber auch Privatpersonen. Er berät und beurkundet in Deutsch und Englisch und ist in unseren Arbeitsgruppen für Gesellschafts-, für Immobilien- und für Erbrecht aktiv.
Mathias Korsten studierte in Marburg, Konstanz und Berlin, ist seit 2003 als Rechtsanwalt und seit 2012 als Notar zugelassen. Seit Beginn seiner beruflichen Laufbahn ist er MOCK Rechtsanwälte verbunden und seit 2011 auch Partner unserer Sozietät. Er ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und hat zu einem aktienrechtlichen Thema promoviert.
Veröffentlichungen
- Anmerkung zum Beschluss des BGH v. 24.2.2015 (Az. II ZB 17/14) zur Ablehnung der Aufnahme einer GmbH-Gesellschafterliste mit Testamentsvollstreckervermerk durch das Registergericht, jurisPR-HaGesR 10/2015, 6 – 10
- Anmerkung zum Beschluss des OLG Celle v. 4.6.2014 (Az. 9 W 80/14) zur Eintragungsfähigkeit von Unternehmensverträgen im Register der herrschenden Gesellschaft sowie zur möglichen Löschung von Amts wegen, jurisPR-HaGesR 9/2014, 10 – 13
- Anmerkung zum Beschluss des KG Berlin v. 21.8.2012 (Az. 1 W 175/12, 1 W 176/12) zum Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bei Gesamtrechtsnachfolge durch Übertragung sämtlicher Anteile einer KG auf Erwerber, jurisPR-HaGesR 12/2012, 13 – 15
- Anmerkung zum Beschluss des OLG München v. 18.8.2011 (Az. 31 Wx 300/11), zur Aussetzung des Handelsregistereintragungsverfahrens bei gegenseitiger Abberufung von Geschäftsführern, jurisPR-HaGesR 10/2011, 2 – 4
- Anmerkung zum Urteil des LG Essen v. 9.6.2010 (Az. 42 O 100/09) zur Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen, jurisPR-HaGesR 12/2010, 12 – 14
- Anmerkung zum Beschluss des LG Frankfurt/Main v. 13.3.2009 (Az. 3/5 O 57/06) zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses gemäß § 15 UmwG bei einer Verschmelzung, jurisPR-HaGesR 9/2009, 9 – 12
- Anmerkung zum Beschluss des LG Berlin v. 31.3.2008 (Az. 106 T 18/08) zu den dem Registergericht vorzulegenden Dokumenten beim Geschäftsführerwechsel, ju-risPR-HaGesR 3/2008, 7 -8
- Korsten, Mathias/ Hennig, Charlotte: Anmerkung zum Urteil des LG Berlin v. 26.2.2008 (Az. 92 O 24/07) zur Haftung bei der GmbH-Mantelverwendung, EWiR 2008, 401-402
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei unrichtigem Jahresabschluss, AG 2006, 321-328
- Vermögensrechtliche Ansprüche der Minderheitsaktionäre beim Squeeze-out und bei der Übernahme, Peter Lang – Europäische Hochschulschriften, Frankfurt am Main, 2006
- Stopp, Karl-Thomas/ Korsten, Mathias/ Bieniek, Georg: Zur Einstellung von Gewin-nen aus Cross-Border-Leasing-Transaktionen in den allgemeinen Gemeindehaus-halt, LKV 2004, 540-544
- Korsten, Mathias/ Bieniek, Georg: Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 11.3.2004 (Az. C-9/02) zur Einschränkung der Niederlassungsfreiheit durch Wegzugsbesteuerung, EWiR 2004, 801-802
- Lang, Johannes / Korsten, Mathias: Geschäftsbesorgung bei Steuersparmodellen, Rechtsberatung und das Grundgesetz, ZfIR 2004, 932-937
- Anmerkung zum Urteil des OLG Hamburg v. 8.8.2003 (Az. 11 U 45/03), zur Wirk-samkeit des Squeeze-out-Verfahrens, EWiR 2003, 1169-1170