Dr. Sylko Winkler
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Sylko Winkler ist Notar und als Rechtsanwalt (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht) schwerpunktmäßig im Gesellschafts-, Immobilien- und Erbrecht tätig; er ist Mitglied der jeweiligen Arbeitsgruppen unserer Sozietät. Im Bereich des Gesellschaftsrechts begleitet er Mandanten in jeder Lebensphase eines Unternehmens – u.a. bei der Gründung, dem Erwerb und der Veräußerung (M&A / Private Equity), bei Strukturmaßnahmen (z.B. nach dem Umwandlungsgesetz), Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Finanzierungen oder Unternehmensnachfolgen.
Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann und einem betriebswirtschaftlichen Studium an der VWA studierte Sylko Winkler Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena; sein Referendariat absolvierte er in Trier. Seine Dissertation über ein rechtsvergleichendes aktienrechtliches Thema führte ihn zu einem halbjährigen Studienaufenthalt nach San Francisco. Seine anwaltliche Tätigkeit begann er 2006 in der Kanzlei HengelerMueller in Frankfurt a.M., bevor er 2008 in die Berliner Kanzlei BMH BRÄUTIGAM & PARTNER wechselte. Mit seiner Bestellung zum Notar (2021) ist er unserer Sozietät als Partner beigetreten.
Von 2013 bis 2017 war Sylko Winkler Lehrbeauftragter an der University of Europe for Ap-plied Sciences. Er ist Mitglied der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung und der VGR Gesellschaftsrechtliche Vereinigung.
Veröffentlichungen
- Gesellschafterausschuss und Geschäftsführer-Abberufung in der Zweipersonen-GmbH, GmbHR 2017, S. 334
- Heilung einer anfänglich nichtigen Abfindungsregelung in der GmbH-Satzung und ihre Rechtsfolgen, GmbHR 2016, S. 519
- Keine Anwendung der Mietpreisbremse bei der erstmaligen Vermietung einer umfassend sanierten, bislang eigengenutzten Immobilie, ZfIR 2016, S. 121
- Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung bei einem Rechtsgeschäft zwischen Kommanditgesellschaften (BB-Kommentar zum Urteil des KG vom 04.12.2012 – 1 W 150/12; BB 2013, S. 787)
- Sonderzahlungsversprechen der HSH Nordbank an stille Gesellschafter unwirksam (BB-Kommentar zum BGH-Urteil vom 18.09.2012 – II ZR 50/11; BB 2013, S. 211)
- Keine Insolvenzanfechtung wegen inkongruenter Deckung bei Überweisung vom Notaranderkonto auf Anweisung des Insolvenzschuldners (BB 2012, S. 3096)
- Geltendmachung des Einwands des Treuepflichtverstoßes von GbR-Gesellschaftern gegenüber einer Neu-GbR (BB-Kommentar zum Urteil des OLG München vom 17.04.2012 – 5 U 3526/11; BB 2012, 2208)
- Anteilige Haftung der einen Einziehungsbeschluss fassenden Gesellschafter (BB-Kommentar zum BGH-Urteil vom 24.01.2012 – II ZR 109/11; BB 2012, S. 666)
- BGH: Schadenersatzpflicht wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilung, Rechtsboard des Handelsblatts vom 05.01.2012
- Zum Einsichtnahmerecht eines Mitgesellschafters (Entscheidungsbesprechung BB 2012, S. 219)
- BGH weist Schadenersatzklagen von Lehman-Anlegern ab, Rechtsboard des Han-delsblatts vom 05.12.2011
- Anteilsabtretung in der Schweiz – MoMiG und Beurkundung durch Schweizer Notare (gemeinsam mit Jan-Peter Heyer), VentureCapital Magazin 09/2011, S. 30
- Bestimmung der Höhe des Abfindungsguthabens für den ausgeschiedenen Gesellschafter einer GbR durch das Gericht (Entscheidungsbesprechung BB 2011, S. 2130)
- Fälligkeit des Entschädigungsanspruchs aus dem EAEG („Phoenix“) (Entscheidungsbesprechung BB 2011, S. 2433)
- Keine Stimmrechtszurechnung zum Treuhänder nach § 22 WpHG: Meldepflichten werden wieder durch eindeutig formulierte gesetzliche Tatbestände bestimmt (BB-Kommentar BB 2011, S. 2576)
- Thüringer OLG: Zum Erwerb eines Kommanditanteils durch einen Komplementär (Entscheidungsbesprechung BB 2011, S. 2900)
- Zur Rechtsmissbräuchlichkeit der eigenen Abberufung des Allein-Geschäftsführers (Entscheidungsbesprechung BB 2011, S. 1106)
- Berufsrecht: Verschwiegenheitspflicht versus datenschutzrechtliches Auskunftsverlangen, BB 2011, Seite VI
- Kein Anspruch auf Scheingewinne nach dem Einlagensicherungs- und Entschädigungsgesetz, BB 2011, S. 1
- Berufsrecht: Berufshaftpflichtversicherung – Führung eines Anderkontos als anwaltliche Tätigkeit, BB 2009, S. M5
- Anwendung der Regeln über die Insolvenzverschleppungshaftung auf Geschäftsführer von Gesellschaften anderer EU-Mitgliedsstaaten, BB 2009, S. 2617
- Vertretenmüssen einer Pflichtverletzung wegen Geltendmachung unberechtigter Ansprüche, BB 2009, S. 1154
- Beendigung der Verjährungshemmung durch Einschlafenlassen der Verhandlung, BB 2009, S. 410
- Neues zum acting in concert – Folgen des Risikobegrenzungsgesetzes (gemeinsam mit Jan-Peter Heyer), VentureCapital Magazin 1/2009, S. 42
- Folgen des Rücktritts bei belastetem Grundstück, BB 2008, S. 2711
- Die Verantwortung institutioneller Anleger als Aktionäre in Publikumsgesellschaften in Deutschland und den USA (zugl. Diss. 2007, Friedrich-Schiller-Universität Jena), in: JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft (Hrsg.), Jenaer Studien zum deutschen, europäischen und unternationalen Wirtschaftsrecht